Allgemeine Geschäftsbedingungen der Offenbecher Consulting GmbH,

Jeremias-Bauer-Straße 13/2, 74589 Satteldorf (AG Ulm, HRB 735611)

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch als „AGB“ bezeichnet) der Offenbecher Consulting GmbH, Jeremias-Bauer-Straße 13/2, 74589 Satteldorf, eingetragen im Handelsregister des AG Ulm unter HRB 735611 (nachfolgend auch „Offenbecher“ genannt), gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) erkennt Offenbecher nicht an, es sei denn, Offenbecher hätte ausdrücklich schriftlich im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB von Offenbecher gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen durch Offenbecher vorbehaltlos ausführt werden.

(2) Die AGB von Offenbecher gelten nur, wenn der Kunde ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, § 310 Abs. 1 BGB. Die Angebote von Offenbecher richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(3) Im Einzelfall in Schrift- oder Textform im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 126b BGB getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten diese, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäftsvorgänge mit dem Kunden.

(6) Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Offenbecher und dem Kunden ist für den Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Offenbecher gestattet.

§ 2 ‍Leistungen

(1) Offenbecher erbringt onlinebasierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen und Marketingdienstleistungen, insbesondere für Fachgeschäfte von Medizinprodukten und medizinischen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der betrieblichen Vertriebs- und Prozessoptimierung, sowie Vermittlungsdienstleistungen für die selbe Zielgruppe. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich i.S.d. § 126 Abs. 1 BGB abweichend vereinbart, schuldet Offenbecher dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen konkreter Kennzahlen oder Umsatzgrenzen.

(2) In Bezug auf die von Offenbecher zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Offenbecher hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, sofern der Leistungsumfang sich nicht bereits vollumfänglich aus dem Vertrag ergibt.

(3) Sofern zwischen Offenbecher und dem Kunden sogenannte „Video-Calls“ (Informationsaustausch durch Bild- und Tonübertragung) vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Offenbecher stammen – in diesem Fall besteht ein Anspruch des Kunden auf eine Nachholung.

(4) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Offenbecher erforderlichen technischen Voraussetzungen stets zu gewährleisten. Dies umfasst die für die Durchführung der Coaching- und Beratungsdienstleistungen und die Durchführung von „Video-Calls“ (in der Regel über den Anbieter „Zoom“) insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, Kamera und Mikrofon. Mangelt es kundenseitig an einer solchen technischen Voraussetzung und verhindert der Kunde damit die Leistungserbringung durch Offenbecher, bleibt der Vergütungsanspruch von Offenbecher unberührt und der Kunde hat keinen Anspruch auf Nachholung des geplanten Coaching-/Beratungstermins.

(5) Die Leistungserbringung von Offenbecher ist nicht höchstpersönlich geschuldet. Es steht Offenbecher frei, seine Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen und Dritte erbringen zu lassen.

(6) Persönliche Vorort-Termine sind vertraglich nicht geschuldet. Sofern solche Termine erfolgen sollen, so ist dies zwischen Offenbecher und dem Kunden gesondert und ausdrücklich zu vereinbaren und führt zu einem gesonderten Vergütungsanspruch für Offenbecher. Der Kunde hat hierfür neben dem vereinbarten Entgelt auch etwaige Spesen, wie insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen für Offenbecher, beziehungsweise die von Offenbecher beauftragten Personen, zu tragen.

(7) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, steht Offenbecher ein Leistungsverweigerungsrecht  bis zum Ausgleich des offenen Betrages zu (vgl. § 320 BGB).

(8) Sofern die Leistungen von Offenbecher aufgrund eines Hinderungsgrundes aus der Sphäre des Kunden nicht oder nur teilweise erbracht werden können, so bleibt der volle Vergütungsanspruch von Offenbecher dennoch bestehen. Anspruch des Kunden auf eine Nachholung der Leistungen besteht nicht.

(9) Werden die Leistungen aufgrund eines Hinderungsgrundes aus der Sphäre von Offenbecher nicht erbracht und liegt ein Fall von Höherer Gewalt vor, insbesondere auch in den Fällen von Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit, so ist Offenbecher berechtigt den vereinbarten Termin zur Leistungserbringung abzusagen. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf eine Nachholung der Leistung. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist in diesem Fall jedoch ausgeschlossen. Kommt die Nachholung der Leistung nicht zustande, wird Offenbecher dem Kunden die für die nicht erbrachte Leistung entrichtete Vergütung des Kunden an diesen erstatten, soweit die Vergütung bereits vereinnahmt wurde. Die Erstattung erfolgt gemindert um die tatsächlich entstanden Kosten des Zahlungsverkehrs in dem konkreten Fall (insbesondere Gebühren von Drittanbietern für den Zahlungsweg).

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Offenbecher und dem Kunden bedarf keiner bestimmten Form und kann insbesondere fernmündlich, online auf der Website von Offenbecher [https://www.offenbecher.org], schriftlich im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB oder in Textform im Sinne des § 126b S. 1 BGB erfolgen.

(2) Vertragsangebote von Offenbecher sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit sich nicht ausdrücklich aus dem Angebot etwas anderes ergibt. Dies gilt auch, soweit Offenbecher mit dem Angebot weitere Unterlagen und Leistungskonkretisierungen übermittelt. Bei einer Vertragsanbahnung über die Website von Offenbecher gibt der Kunde durch Betätigen der „kostenpflichtig bestellen“ Schaltfläche auf der Website ebenfalls lediglich ein verbindliches Vertragsangebot mit ab. Der Vertrag kommt jedoch erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch Offenbecher (formfrei, jedoch üblicherweise per E-Mail) zustande.

‍§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Die von Offenbecher angegebenen Preise sind verbindlich. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt verstehen sich die Preise in Euro.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Ein Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Kaufpreiszahlung ist der Sitz von Offenbecher.

(3) Ist eine Vergütung zwischen Offenbecher und dem Kunden nicht hinreichend konkret vereinbart worden, gilt ein ggf. von Offenbecher vorbenannter Stundensatz, ersatzweise die ortsübliche, angemessene Vergütung.

(4) Für den Verzugsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Während des Verzugs ist die Entgeltforderung zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; das sind derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Darüber hinaus fällt die Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40 Euro an. Offenbecher behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unter Anrechnung auf die Verzugsschadenspauschale vor.

(5) Offenbecher stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(6) Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung ist der Kunde verpflichtet, gegen Nachweis die erforderlichen Spesen und Auslagen die im Rahmen der Leistungserbringung entstanden sind, zu erstatten. Dies umfasst insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Reisekosten.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung, auf welche die Aufrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Soweit zwischen Offenbecher und dem Kunden keine individualvertragliche abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde, laufen die Verträge jeweils mindestens 3 Monate (Festlaufzeit) und können während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

(2) Sofern ein Vertrag nicht mit Frist von 2 Wochen zum Ende der Festlaufzeit, bzw. des Verlängerungszeitraums, schriftlich im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils einen weiteren Monat.

(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB.

(5) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Offenbecher liegt insbesondere vor, wenn sich der Kunde im Fall einer vereinbarten Ratenzahlung oder wiederkehrenden Zahlungen mit mindestens einer fälligen Zahlungen gegenüber Offenbecher für mehr als 14 Tage in Verzug befindet und Offenbecher den Kunden zur Zahlung aufgefordert hat.

(6) Erfolgt eine außerordentliche fristlose Kündigung auf Veranlassung des Kunden, so steht Offenbecher der gesamte bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällige Vergütungsanspruch als Schadensersatz zu. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass Offenbecher kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Ändert sich der Gesellschafterbestand oder die Kontrollausübung an dem Unternehmen des Kunden maßgeblich, so steht Offenbecher ein Sonderkündigungsrecht zu. Ein solcher maßgeblicher Gesellschafterwechsel liegt bei einem Austausch von mehr als der Hälfte der Gesellschafter vor; ein maßgeblicher Wechsel der Kontrollausübung liegt vor, wenn mehr als 50 % der Stimmrechte und / oder der (Kapital-)Beteiligung verändert werden. Das Sonderkündigungsrecht kann innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnisnahme durch Offenbecher von der maßgeblichen Änderung an Gesellschafterbestand oder Kontrollausübung ausgeübt werden. Im Falle der Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts steht Offenbecher der gesamte bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällige Vergütungsanspruch als Schadensersatz zu. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass Offenbecher kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

‍§ 7 Haftungsbeschränkungen

(1) Die Haftung von Offenbecher ist – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung von Offenbecher aus einer Pflichtverletzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und im Falle von gesetzlich unabdingbar vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftungen.

(2) Soweit Offenbecher keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Kunden ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von dessen Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Offenbecher erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Coachingmaterialien, insbesondere auch zu ggf. vorhandenen Video- und Lernplattformen und zu sonstigen Unterlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der Vertragsbeziehung. Etwaige Zugange zu Plattformen von Offenbecher werden dem Kunden ausschließlich höchstpersönlich gewährt. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. An derlei Unterlagen und Materialien behält sich Offenbecher die Eigentums- und Urheberrechte vor.

(2) Im Falle eines berechtigten Leistungsverweigerungsrechtes kann Offenbecher dem Kunden die Zugänge gemäß Absatz 1 für die Dauer des Bestehens des Leistungsverweigerungsrechts untersagen und einen Zugriff durch geeignete Mittel unterbinden.

(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse, sowie Arbeits- und Coachingmaterialien (inklusive etwaiger Zugänge zu Video- und Lernplattformen) und sonstigen Unterlagen von Offenbecher an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von Offenbecher.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von Offenbecher Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von dem Coaching zu machen. Offenbecher kann den Kunden befragen, ob Coaching-Sitzungen oder sonstige „Video-Calls“ zu ausschließlich internen Zwecken aufgezeichnet werden können. Der Kunde ist frei, ob er sein Einverständnis hierzu erklärt.

§ 9 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Offenbecher anderweitig eingeräumt.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Offenbecher und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge.

(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Offenbecher und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der für den Sitz von Offenbecher. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Streitigkeiten.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Ergänzungen bzw. Nebenabreden unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht berührt. Offenbecher und der Kunde sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Vorstehende Regelung gilt entsprechend auch bei Regelungslücken.

(5) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der AGB, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form gem. § 126 Abs. 1 BGB. Dies gilt ebenso für einen Verzicht auf diese Formklausel, sofern nicht ein Fall gem. § 305b BGB vorgeht.

Stand: 30.05.2024